AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung
Alle Lieferungen und Leistungen von Millenisys.de GmbH erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, gelten nur im Falle schriftlicher Bestätigung durch Millenisys.de GmbH.
2. Vertragsschluß
- Angebote von Millenisys.de GmbH erfolgen freibleibend.
- Mündliche Auskünfte und Zusagen sind nicht verbindlich, Prospekte und Werbeaussagen gleich welcher Art, insbesondere Beschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen, Muster, Qualitäts-, Beschaffenheits-, Zusammensetzungs-, Leistungs-, Verbrauchs- und Verwendbarkeitsangaben sowie Maße und Gewichte der Vertragswaren sind nur verbindlich, wenn Sie von uns authentifiziert sind.
- Geringe Abweichungen von den Produktangaben gelten als genehmigt, sofern sie für den Vertragspartner nicht unzumutbar sind.
3. Lieferzeit, Teillieferungen
- Die in der schriftlichen Auftragsbestätigung von Millenisys.de GmbH angegebenen Lieferzeiten sind ca.-Zeiten. Gerät Millenisys.de GmbH in Verzug, so haftet Millenisys.de GmbH für den durch den Verzug entstandenen Schaden des Vertragspartners nur, wenn der Verzug aufgrund Verletzung wesentlicher Vertragspflichten entstanden ist oder durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Millenisys.de GmbH verursacht wurde. Schadensersatz kann der Vertragspartner auch nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nur verlangen, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder im Fall leichter Fahrlässigkeit auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhte.
- Bei Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, hoheitlicher Eingriffe, von Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, Streik in eigenen Betrieben, Zulieferbetrieben oder bei Transporteuren oder aufgrund sonstiger, von Millenisys.de GmbH nicht zu vertretender Umstände ist Millenisys.de GmbH berechtigt, die Lieferung nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachzuholen. Beide Parteien können jedoch von einem geschlossenen Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten, wenn eines der vorgenannten Ereignisse zu einer Lieferverzögerung von mehr als drei Monaten über die vereinbarte Frist hinaus führt. Weitergehende Ansprüche der Vertragsparteien sind ausgeschlossen.
- Millenisys.de GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
- Die vereinbarten Preise ergeben sich aus Millenisys.de GmbH`s Auftragsbestätigung und verstehen sich ab dem von Millenisys.de GmbH gewählten Auslieferungslager ohne Installation, Schulung oder sonstige Nebenleistungen. In den Preisen eingeschlossen ist die handelsübliche Standardverpackung der gelieferten Ware, nicht jedoch Kosten und Nebenkosten des Versandes wie Porto, Fracht, Zustellgebühren etc.; diese Kosten werden dem Vertragspartner gesondert in Rechnung gestellt.
- Rechnungen von Millenisys.de GmbH sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde, 8 Tage nach Zugang der Rechnung rein netto ohne Skonti und sonstige Abzüge zahlbar.
- Im Falle des Zahlungsverzugs des Vertragspartners berechnet Millenisys.de GmbH Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. Millenisys.de GmbH bleibt der Nachweis eines höheren durch den Verzug entstandenen Schadens, dem Vertragspartner der Nachweis eines niedrigeren Verzugsschadens von Millenisys.de GmbH vorbehalten.
- Der Vertragspartner kann nur wegen Gegenforderungen ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Im Falle laufender Geschäftsbeziehung gilt jeder einzelne Auftrag als gesondertes Vertragsverhältnis. Eine Aufrechnung gegen Forderungen von Millenisys.de GmbH ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
5. Gewährleistung
- Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Verbrauchern 2 Jahre, gegenüber Unternehmen 1 Jahr.
- Im Falle von Mängeln der Vertragswaren oder im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften ist Millenisys.de GmbH nach seiner Wahl zunächst zur Nachbesserung des fehlerhaften Gegenstandes oder Ersatzlieferung berechtigt. Nach dem zweiten Fehlschlagen oder bei Unmöglichkeit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung in angemessener Zeit ist der Vertragspartner berechtigt, Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen.
- Offensichtliche Mängel hat der Vertragspartner unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Lieferung Millenisys.de GmbH schriftlich mitzuteilen. Andere Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht innerhalb dieser Frist entdeckt werden können, sind Millenisys.de GmbH unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 1 Jahr nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- oder Rügepflichten der §§ 377, 378 HGB bleiben unberührt.
- Der Vertragspartner ist vor Durchführung der Gewährleistung verpflichtet, Millenisys.de GmbH die Prüfung des reklamierten Gegenstands zu gestatten, und zwar nach Wahl von Millenisys.de GmbH entweder beim Käufer oder bei Millenisys.de GmbH. Verweigert der Vertragspartner die Überprüfung, dann wird Millenisys.de GmbH von der Gewährleistung frei.
- Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Gewährleistungsansprüche bestehen ferner nicht, wenn der Vertragspartner Betriebs- oder Wartungsanweisungen von Millenisys.de GmbH nicht befolgt oder der Vertragspartner oder hierzu nicht berechtigte Dritte in die Vertragswaren eingegriffen haben oder hieran Änderungen vorgenommen haben, oder Verbrauchsmaterialien verwandt worden sind, die nicht den Spezifikationen von Millenisys.de GmbH entsprechen. Gleiches gilt im Falle von Schäden, die durch den Betrieb der Vertragswaren zusammen mit solchen Geräten oder Programmen entstehen, deren Kompatibilität Millenisys.de GmbH nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt hat.
- Im Falle der Nachbesserung erwirbt Millenisys.de GmbH mit dem Ausbau Eigentum an den ausgebauten Komponenten. Bei Ersatzlieferung wird Millenisys.de GmbH mit Eingang des Austauschgeräts oder der Austauschkomponenten beim Vertragspartner Eigentümer der auszutauschenden Geräte und/oder Komponenten.
6. Wartung und Service
- Millenisys.de GmbH erbringt nach Maßgabe der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung mit dem Vertragspartner auch Wartungs- und Instandhaltungsleistungen für gelieferte Geräte (Millenisys.de GmbH-Serviceleistungen). Die Regelungen der vorstehenden Ziffer 5.2. bis 6. gelten insoweit entsprechend.
- Die Millenisys.de GmbH-Serviceleistungen umfassen alle Maßnahmen, die durch gewöhnlichen Gebrauch und gewöhnliche Abnutzung der gelieferten Geräte erforderlich werden. Die von Millenisys.de GmbH zu erbringenden Leistungen beziehen sich auf den in der schriftlichen Auftragsbestätigung von Millenisys.de GmbH angegebenen Lieferort; Mängel oder Schäden, die durch nicht von Millenisys.de GmbH gelieferte Produkte oder die Kombination mit solchen Produkten oder Komponenten entstehen, sind ausgenommen.
- Einzelheiten und Beschreibungen der Millenisys.de GmbH-Serviceleistungen sind dem jeweils aktuellen Aushang zu entnehmen. Millenisys.de GmbH behält sich vor, von Zeit zu Zeit die vertraglich festgelegten Serviceleistungen in veränderter Form zu gewähren.
7. Haftung
- Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, begrenzt auf den Rechnungswert unserer an dem schadenstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmenge.
- Wird von Millenisys.de GmbH eine vertragswesentliche Pflicht verletzt oder eine schriftlich gegebene Eigenschaftszusicherung nicht eingehalten, so ist die Haftung von Millenisys.de GmbH je Schadenereignis auf :
- 2.000.000 € für Personenschäden,
- 1.000.000 € für die einzelne Person,
- Sachschäden 1.000.000 € und
- Vermögensschäden 200.000 € per Haftpflicht versichert und begrenzt.
- Alle weitergehenden Rechte und Ansprüche des Vertragspartners gegenüber Millenisys.de GmbH, unabhängig von deren Rechtsgrund, wegen Mängeln oder Fehlern der Vertragswaren sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Ersatz mittelbarer Schäden (Folgeschäden, entgangener Gewinn, einschließlich des Ersatzes von solchen Schäden, die nicht an den Vertragswaren selbst, sondern durch ihre Benutzung, ihre Unbrauchbarkeit oder in anderer Weise an anderen Geräten, Sachen oder Personen entstanden sind). Ferner sind ausgeschlossen Ansprüche aufgrund der Verletzung nebenvertraglicher Pflichten, insbesondere Beratungs- und Aufklärungspflichten, einschließlich eines Verschuldens bei Vertragsschluss. Das gleiche gilt für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
- Die vorgenannten Haftungsausschlüsse gelten jedoch nicht, sofern Millenisys.de GmbH oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
8. Eigentumsvorbehalt
- Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die verkauften Waren unser Eigentum. Der Käufer ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.
- Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten.
- Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Mieteigentumsanteils (vgl. Ziff. 8.2.) zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnungen einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Käufer auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe unseres Forderungsanteils solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen unsererseits gegen den Käufer bestehen.
- Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen.
- Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.
- Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.
- Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
9. Rechte Dritter
Millenisys.de GmbH wird den Vertragspartner von Ansprüchen Dritter wegen Verletzung eines gewerblichen Schutzrechtes oder Urheberrechtes freistellen, sofern der Vertragspartner Millenisys.de GmbH von solchen Ansprüchen unverzüglich schriftlich benachrichtigt hat und Millenisys.de GmbH alle erforderlichen rechtlichen und technischen Abwehrmaßnahmen, insbesondere Änderung oder Austausch gelieferter Ware, ermöglicht hat. Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
10. Vertraulichkeit und Datenschutz
- Die Vertragsparteien werden ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekanntgewordene Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der anderen Vertragspartei auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung vertraulich behandeln.
- Millenisys.de GmbH wird bei Nutzung der aus der Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner bekanntgewordenen personenbezogenen Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes beachten.
11. Software
Für von Millenisys.de GmbH mitgelieferte, nicht von Millenisys.de GmbH selbst hergestellte Software gelten die §§ 69 a bis 69 g Urheberrechtsgesetz und gegebenenfalls die Bestimmungen des jeweiligen Lizenzvertrages.
12. Verschiedenes
- Es gilt deutsches Recht. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) ist ausgeschlossen.
- Für Verträge mit Vollkaufleuten ist Erfüllungsort Ansbach und ausschließlicher Gerichtsstand Ansbach. Ein Gerichtsstand ist in Ansbach ebenfalls begründet, falls bei Klageerhebung Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort des Vertragspartners nicht bekannt sind oder dieser keinen Wohnsitz im Inland (mehr) hat.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder des mit dem Vertragspartner geschlossenen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht.




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